IACA-Kurzinformationen zur betrieblichen Altersversorgung Oktober 2024

Nürnberg, den 17.10.2024

 

In der aktuellen Ausgabe unserer jährlichen IACA-Kurzinformationen finden sich viele interessante Informationen rund um die betriebliche Altersversorgung.

 

Neben dem Entwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Zulässigkeit einseitiger Kapitalwahlrechte und die Invaliditätsversorgung untersucht. Ferner erhalten Sie einen Überblick zum neuen Höchstrechnungszins und dem anstehenden BBG-Sprung in 2025.

 

  • Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Zulässigkeit einseitiger Kapitalwahlrechte des Arbeitgebers?
  • Invaliditätsversorgung – muss das Arbeitsverhältnis beendet sein?
  • Inflation und bAV: gestern, heute, morgen – alles im Blick behalten
  • Erste Anhebung des Höchstrechnungszinses seit 30 Jahren
  • BBG-Sprung in 2025 wie seit 2003 nicht mehr
  • Entscheidung zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich

 


Bei Rückfragen zu den angesprochenen Themen sowie generell zu allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

 

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